Gewerbliche Schutzrechte sind territoriale Verbietungsrechte. Sie können Dritten daher basierend auf Ihrem Schutzrecht in einem Land eine Aktivität, etwa die Verwendung Ihrer Marke oder die Herstellung und den Vertrieb von durch ein Patent oder ein eingetragenes Design geschützten Produkten verbieten.
Zusätzlich können eigene Schutzrechte hilfreich sein, falls Sie basierend auf Schutzrechten eines Dritten angegriffen werden. Anstelle eines womöglich langwierigen und teuren Rechtsstreits bieten eigene Schutzrechte nämlich die Möglichkeit, diese in außergerichtliche Verhandlungen einzubringen, etwa um eine gegenseitige Lizenz auszuhandeln.
Ferner können eigene gewerbliche Schutzrechte ein Indikator für besonders innovative Unternehmen sein und in deren Wert bilanziert werden.
Wir beraten Sie gern!