Das BJ nimmt vielfältige Aufgaben und Funktionen in allen Bereichen des Rechts wahr:
Als "Rechtliches Gewissen" der Bundesverwaltung begleitet es sämtliche Rechtsetzungsprojekte auf Stufe Bund. So trägt das BJ dazu bei, dass ein schweizerisches Gesetz zum Beispiel die verfassungsrechtlichen Grundrechte nicht verletzt. Im Staats- und Verwaltungsrecht sowie im Privat- und Strafrecht betreut das BJ auch eigene Rechtsetzungsprojekte.
Auf internationaler Ebene vertritt das BJ die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und in Individualbeschwerdeverfahren vor den zuständigen Gremien der UNO oder des Europarats. Zudem repräsentiert es die Schweiz in internationalen Organisationen wie der Haager Konferenz für internationales Privatrecht.
Auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist das BJ operativ tätig. Es behandelt Rechtshilfe- und Auslieferungsersuchen. Schwerpunkte dieser Zusammenarbeit sind die Beschaffung und Herausgabe von Beweismitteln und Auslieferungen, das heisst die Übergabe von gesuchten Personen an den ersuchenden Staat.
Weiter ist das BJ die Zentralbehörde des Bundes für den internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz, für internationale Kindesentführungen, für internationale Adoptionen sowie für internationale Alimentensachen. Im Handelsregister-, im Zivilstands- und Grundbuchwesen nimmt es die Oberaufsicht wahr. Schliesslich führt es das Schweizerische Strafregister.
BJ - Alles was Recht ist!