Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, abgekürzt OLG Frankfurt, ist das oberste Gericht der hessischen ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Das Oberlandesgericht Frankfurt ist zugleich Mittelbehörde der Landesverwaltung und für mehr als 1200 Richter, über 3000 Beamte sowie rund 2800 Angestellte zuständig, die in der gesamten hessischen Justiz arbeiten.