Unsere Aufgaben sind gesetzlich geregelt: „Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“
Konkret beraten wir unsere Mitglieder in vielen Belangen. Außerdem vertreten wir die ArbeitnehmerInnen gegenüber Politik und Wirtschaft, reden bei der Gesetzgebung mit und leisten Grundlagenforschung.
Wir sind zuständig in Sachen...
Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz
Lehrlings- und Jugendschutz
Sozialversicherungsfragen
Lohnverrechnungs- und Steuerfragen
Konsumentenschutz
Frauenpolitik
Bildung, Weiterbildung
Umweltschutz
Kultur
Grundlagenforschung (z.B. durch Studien)