Als Unternehmen des öffentlichen Rechts vollzieht die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) insbesondere die Bundesgesetzgebungen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG), über die Familienzulagen (FLG und FAK) und Teile des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG). Als vom Kanton Solothurn übertragene Aufgaben führt sie ausserdem die Familienausgleichskasse des Kantons Solothurn (FAK), richtet die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV sowie die Individuelle Prämienverbilligung zur Krankenversicherung (IPV) aus.