Die Rechtsanwaltskammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr obliegt die Selbstverwaltung der ca. 4.500 im Freistaat Sachsen zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Berufsausübungsgesellschaften.
Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen, die Mitwirkung an der Juristenausbildung sowie die Aus- und Fortbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten.