Das Landesarchiv ist auf der Grundlage des niedersächsischen Archivgesetzes für die Bildung, Pflege und Nutzung des Archivguts, das aus dem Schriftgut der gesamten staatlichen Verwaltung und Justiz übernommen wurde, verantwortlich.
Es gliedert sich in den Standort Hannover sowie die Standorte Aurich, Bückeburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel.
In regional abgegrenzten Zuständigkeitsbereichen, den Archivsprengeln, gehen die Archivarinnen und Archivare an den sieben Standorten folgenden Aufgaben nach:
Bewertung des in den Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes entstandenen Schriftguts
Übernahme der dabei als archivwürdig eingestuften Unterlagen
Verwahrung des Archivguts unter konservatorischen Gesichtspunkten
Instandsetzung des Archivguts
Übernahme archivwürdigen Schriftguts aus dem nichtstaatlichen Bereich (z.B. Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten, Familien-, Guts- und Adelsarchive sowie Schriftgut aus dem Bereich der Wirtschaft) zur Sicherung von historisch wertvollem Material und zur Ergänzung der staatlichen Bestände
Erschließung und Nutzbarmachung der Archivbestände mittels EDV
Beantwortung schriftlicher Anfragen von Behörden und Privatpersonen
Beratung von Forschenden im Archiv
Teilnahme an der wissenschaftlichen Auswertung des Archivguts