das Entfernen eines betriebsunfähigen Fahrzeugs von der Straße zum nächsten geeigneten Bestimmungsort. Betriebsunfähig ist ein Fahrzeug dann, wenn aufgrund einer Beschädigung oder eines technischen Defektes das Fahrzeug nicht aus eigener Kraft bewegt werden kann oder darf, sofern sich der Schaden nicht vor Ort beheben lässt.