Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist ein Zusammenschluss von neun deutschen Verwertungsgesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Gesellschaftszweck der ZPÜ ist die Geltendmachung von Ansprüchen auf Vergütung, Auskunft und Meldung für Vervielfältigungen gemäß § 53 Abs. 1 - 3 UrhG von Audiowerken und von audiovisuellen Werken gegen Hersteller, Importeure und Händler von Geräten und Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird.