Das Staatliche Bauamt München 1 besteht seit dem 1. Januar 2006.
Es wurde durch die Zusammenlegung der beiden Staatlichen Hochbauämter München I und München II geschaffen. Mit der Zusammenlegung wurde die Zuständigkeit für Baumaßnahmen des Freistaats Bayern (mit Ausnahme der Hochschulen) und der Bundesrepublik Deutschland im Stadtgebiet München in einer Behörde zusammengeführt.
Wir sind wie das Staatliche Bauamt München 2, das die Baumaßnahmen der Münchner Hochschulen betreut, ein reines Hochbauamt. Somit unterscheiden wir uns von den anderen Staatlichen Bauämtern, bei denen im Zuge der Verwaltung 21 Hochbau und Straßenbau zusammengefasst wurden.
Unser Aufgabenspektrum reicht von Verwaltungsbauten über die staatlichen Museen, Theater, Schulen, Kirchen und Schlösser bis zum Labor- und Institutsbau.