Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei für Medizinrecht und betreuen Ärzte, Kliniken, Dentallaboren und weiteren Unternehmen im Gesundheitswesen in allen medizinrechtlichen Belangen, wie etwa im Berufs- und Gesellschaftsrecht sowie bei Vertrags- und Regressfragen. Das Medizinrecht, auch als Arztrecht bezeichnet, ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet und beschäftigt sich mit dem Zivilrecht, als auch mit dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Es lässt sich als Summe aller rechtlichen Bestimmungen verstehen, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung der heilkundlichen Berufe stehen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen vorwiegend in der Metropolregionen Rhein-Neckar, insbesondere in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Sehr oft begleiten wir auch überregionale Mandate . Als Rechtsanwälte sind in unserer Kanzlei Frau Rechtsanwältin Sabine A. Kronenberger und Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Andreas T. A. Mayer tätig.