Wir sind auf unterschiedliche Fachbereiche spezialisiert. Die jeweilige Spezialisierung können Sie unter anderem an den Fachanwaltsbezeichnungen erkennen, die neben einer regelmäßigen praktischen Tätigkeit des jeweiligen Kollegen auch sicherstellt, dass unser Wissen durch regelmäßige Fortbildungen ständig aktualisiert wird. Voraussetzung dafür, Fachanwalt zu bleiben, ist es, sich jährlich pro Fachanwalt im Umfang von mindestens 10 Stunden ab 2015 mindestens 15 Stunden fortzubilden.