Das Hanseatische Oberlandesgericht ist das für Hamburg zuständige Obergericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Neben der Rechtsprechung nimmt das Hanseatische Oberlandesgericht Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung wahr. Hierzu zählt auch das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Freien und Hansestadt Hamburg.