EUflight bietet ausschließlich Sofortentschädigung an. Fluggäste müssen nicht – wie im Inkasso-Modell – oftmals Monate auf das Ergebnis der Bemühungen eines Fluggasthelfers warten, sondern erhalten ihre Entschädigung umgehend nach Annahme unseres Angebots. Das Besondere für den Verbraucher ist: Auch wenn EUflight den Anspruch gegen die Fluggesellschaft nicht durchsetzen kann, darf der Fluggast die ausgezahlte Entschädigung behalten, also auch im Falle einer Airline-Insolvenz. Seit der Gründung im Jahr 2016 haben mehr als 2.900 Kunden EUflight mit Bestnoten bewertet. Im Schnitt benoteten die Verbraucher das Portal mit 4,97 von maximal 5 Sternen auf ausgezeichnet.org (Stand November 2019).