Die Bremische Bürgerschaft ist das Parlament (Landtag) von Bremen. Das Parlament wählt die Mitglieder des Senats, kontrolliert die vollziehende Gewalt ebenso wie die Einnahmen und Ausgaben des Landes. Es beschließt Gesetze und den Landeshaushalt, debattiert Anträge und Anfragen, die in der Regel von Fraktionen eingebracht werden, sowie Mitteilungen des Senats (Regierung). Die Bürgerschaft ist auch das Stadtparlament Bremens und ein wesentlicher Teil der politischen Willensbildung im Zwei-Städte-Staat. Der Bürgerschaft gehören 87 Abgeordnete an. Die Bürgerschaftskanzlei ist mit ihren Verwaltungs-, Parlaments- und Informationsdiensten die Dienstleistungseinrichtung für die Bremische Bürgerschaft, ihre Präsidentin und Vorstand, ihre Ausschüsse, Fraktionen und Abgeordneten. In der Bürgerschaftskanzlei arbeiten rund 80 Kolleg:innen.