Unsere Anwaltskanzlei wurde im Jahr 1935 von dem Fachanwalt für Steuerrecht und Notar Dr. iur. Georg Benick als Einzelpraxis gegründet.Heute ist sie eine Sozietät von drei Rechtsanwälten, einer davon Notar, die für ihre Mandanten in vielen Rechtsgebieten beratend und vertretend tätig ist.Prägend für unsere Sozietät ist das persönliche Vertrauensverhältnis zu den Mandanten, aufgrund dessen meist langjährige, manchmal über Jahrzehnte gepflegte Mandantsbeziehungen bestehen. Unsere S ozietät betreut sowohl private Mandanten als auch mittelständische und kleine Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Auftraggeber.Durch Spezialisierung einzelner Sozien und insbesondere durch Engagement und Freude bei der Ausübung des Berufes stellen wir eine hohe Qualität unserer Arbeit für unsere Mandanten sicher.